Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Website nutzen können – unabhängig von Einschränkungen oder technischen Hilfsmitteln. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand der Barrierefreiheit und wie Sie die Darstellung an Ihre Bedürfnisse anpassen können.
Barrierefreie Ansicht aktivieren
Über die Schaltfläche mit dem Barrierefreiheits-Symbol (unten rechts auf jeder Seite) öffnen Sie das Anpassungsmenü. Dort können Sie:
- die Schriftgröße stufenweise von 90 % auf bis zu 150 % erhöhen,
- einen kontraststarken Modus einschalten,
- alle Links dauerhaft unterstreichen lassen,
- Animationen und Bewegungseffekte reduzieren,
- auf eine besonders gut lesbare Schrift umschalten.
Ihre Auswahl wird lokal in Ihrem Browser gespeichert und bleibt bei weiteren Besuchen aktiv. Systemeinstellungen wie „Bewegung reduzieren“ werden ebenfalls berücksichtigt.
Stand der Umsetzung
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA sowie an den Anforderungen der EU-Richtlinie 2019/882 (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, BFSG) und der BITV 2.0. Umgesetzt sind unter anderem semantische Struktur mit Überschriften und Landmarken, Bedienbarkeit per Tastatur, sichtbare Fokus-Rahmen, Alternativtexte für Bilder, beschriftete Formularfelder mit verständlichen Fehlermeldungen sowie ausreichend große Bedienelemente auf Mobilgeräten.
Diese Website ist nach unserer eigenen Einschätzung weitgehend barrierefrei. Einzelne Inhalte von Drittanbietern (zum Beispiel eingebundene Bewertungen oder externe Rechtstexte) liegen nicht vollständig in unserem Einflussbereich; hier arbeiten wir an Verbesserungen. Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung und ist keine unabhängige Zertifizierung.
Barrieren melden – Feedback
Sind Ihnen Inhalte aufgefallen, die für Sie nicht zugänglich sind? Melden Sie sich gern – wir prüfen jede Rückmeldung und stellen benötigte Informationen auf Wunsch in einer alternativen Form bereit.
- Telefon: +49 155 66109224
- Kontaktformular: Anfrage senden
Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Erhalten Sie keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle für Barrierefreiheit wenden.
Diese Erklärung wird von VANMAN gepflegt und regelmäßig überprüft.